AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WAHN Gebäudeservice

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen WAHN Gebäudeservice, Inhaber: [Vorname Nachname], [Anschrift], nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
  2. Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Dienstleistungen aus den Bereichen:
  • Gebäudereinigung
  • Unterhalts- und Treppenhausreinigung
  • Büroreinigung
  • Fenster- und Glasreinigung
  • Hausmeisterservice
  • Objektbetreuung und Objektkontrollen
  • Grün- und Außenanlagenpflege
  • Rasen- und Heckenschnitt
  • Hof- und Gehwegreinigung
  • Laubentfernung
  • Winterdienst
  • Mülltonnenservice
  • einfache Kleinreparaturen und sonstige zulässige Tätigkeiten im Rahmen des Gebäudeservices
  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder einer individuell getroffenen Vereinbarung.
  2. Arbeiten, die eine besondere handwerksrechtliche Zulassung, Genehmigung oder Qualifikation erfordern, werden nur ausgeführt, soweit der Auftragnehmer hierzu berechtigt ist.
  3. Zusatzarbeiten, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nur nach entsprechender Beauftragung ausgeführt und zusätzlich berechnet.

 

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder durch eine entsprechende individuelle Vereinbarung zustande.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags können insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht, vereinbart werden.

 

§ 4 Preise und Vergütung

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preise.
  2. Die Abrechnung kann insbesondere nach Zeitaufwand, Fläche, Stückzahl, Einsatz oder als vereinbarter Pauschalpreis erfolgen.
  3. Notwendige und zuvor vereinbarte Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet.
  4. Soweit Anfahrtskosten, Materialkosten, Entsorgungskosten oder sonstige Nebenkosten anfallen, werden diese entsprechend dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung berechnet.
  5. Soweit der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, erfolgt die Abrechnung entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
  2. Die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
  3. Bei größeren oder materialintensiven Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen individuell vereinbart werden.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Bereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
  2. Soweit für die vereinbarte Tätigkeit erforderlich, stellt der Auftraggeber einen geeigneten Zugang zu Wasser und Strom zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gefahren, empfindliche Materialien, bekannte Schäden und sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können.
  4. Wertvolle, besonders empfindliche oder leicht zerbrechliche Gegenstände sollen vor Beginn der Arbeiten entsprechend gesichert werden.

 

§ 7 Termine und Leistungshindernisse

  1. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
  2. Können Leistungen aufgrund höherer Gewalt, extremer Witterungsverhältnisse, Krankheit, behördlicher Maßnahmen oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, wird der Auftraggeber möglichst zeitnah informiert und ein Ersatztermin vereinbart.
  3. Witterungsabhängige Arbeiten, insbesondere Winterdienst, Grünpflege und bestimmte Außenreinigungen, können abhängig von den tatsächlichen Bedingungen ausgeführt oder verschoben werden.

 

§ 8 Absage von Terminen durch den Auftraggeber

  1. Kann der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, soll er den Auftragnehmer möglichst frühzeitig informieren.
  2. Soweit dem Auftragnehmer aufgrund einer kurzfristigen Absage tatsächlich Kosten oder ein nachweisbarer Schaden entstehen, gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 9 Abnahme, Beanstandungen und Mängel

  1. Der Auftraggeber soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah nach Durchführung der Leistung mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen erhält der Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit, den beanstandeten Zustand im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen und nachzubessern.
  3. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

 

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  2. Für sonstige Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandene Schäden oder Mängel.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bekannte besondere Empfindlichkeiten von Oberflächen, Materialien oder Gegenständen vor Durchführung der Arbeiten mitzuteilen.

 

§ 11 Schlüssel und Zugangsmittel

  1. Werden dem Auftragnehmer Schlüssel, Transponder oder andere Zugangsmittel überlassen, werden diese ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet.
  2. Die Weitergabe an unbefugte Dritte ist ausgeschlossen.
  3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die überlassenen Zugangsmittel zurückzugeben.

 

§ 12 Reinigungs- und Arbeitsmittel

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verwendet der Auftragnehmer eigene, für die jeweilige Tätigkeit geeignete Arbeits- und Reinigungsmittel.
  2. Der Auftragnehmer ist bemüht, Reinigungsmittel und Arbeitsverfahren möglichst materialgerecht, wirtschaftlich und umweltschonend einzusetzen.
  3. Wünscht der Auftraggeber die Verwendung bestimmter von ihm bereitgestellter Produkte oder Arbeitsmittel, erfolgt deren Verwendung nach vorheriger Absprache.

 

§ 13 Laufende Aufträge und Kündigung

  1. Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
  2. Soweit keine besondere Laufzeit oder Kündigungsfrist wirksam vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 14 Einsatz von Mitarbeitern und Nachunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeignete Mitarbeiter oder, soweit zulässig und erforderlich, geeignete Nachunternehmer einzusetzen.

 

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der erforderlichen Informationen.

 

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

 

§ 17 Streitbeilegung

Soweit gesetzlich zulässig und zutreffend:

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
  2. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann ein zulässiger Gerichtsstand gesondert vereinbart werden.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

WAHN Gebäudeservice
Inhaber: Jan-Michael Wähnelt
Bismarckstr. 13
32756 Detmold

Telefon: 01623757907
E-Mail: info@wahn-gebäudeservice.de

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